Vermittlung von Zusatzversicherungen

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) ist es Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung seit 2004 erlaubt, private Zusatzversicherungen an ihre Versicherten zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund bestehen Kooperationen zwischen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG und gesetzlichen Krankenkassen.

Grundlage für die Kooperationen sind Rahmenverträge nach § 194 Abs. 1a SGB V, die sich durch Sonderkonditionen auszeichnen, die zwischen den Krankenkassen und der DKV vereinbart wurden und nur für die Versicherten der kooperierenden Krankenkassen gelten. Vorteile sind insbesondere:

  • Attraktive Beiträge
  • Annahmegarantie bzgl. der versicherbaren Zusatztarife bis auf wenige Ausnahmen*
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung
  • Die DKV verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht (Ausnahme: Auslandsreisekrankenversicherungen).

 

* wenn
- der gewöhnliche Aufenthalt der zu versichernden Person nicht in Deutschland liegt,
- die jeweiligen Annahme- bzw. Tarifbedingungen eine abweichende Regelung vorsehen,
- ein aufgrund der Gesundheitsprüfung ggf. erforderlich werdender Leistungsausschluss bzw. Risikozuschlag nicht akzeptiert wird.

 

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